Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit Burning Tiger Productions, vertreten durch Christian Belzer (im Folgenden als Burning Tiger Productions bezeichnet). Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht.
Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen, sowie Annahme eines Kostenangebots, erkennen die Kunden die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem Fall an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse
mit den Kunden, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

II. Vertragsabschluss und Rücktritt

  1. Angebote von Burning Tiger Productions sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen durch Burning Tiger Productions ohne vorherige
    Bestätigung zustande.
  2. Sollte Burning Tiger Productions durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte,
    nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist Burning Tiger Productions zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Der Kunde ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist maximal 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung
    fällig.
  2. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Burning Tiger Productions.

IV. Zahlungsverzug

  1. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
  2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet Burning Tiger Productions vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

V. Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung

  1. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  2. Die Abtretung von Rechten und /oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche , schriftliche Einwilligung von Burning Tiger Productions ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und
    / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.
  3. Burning Tiger Productions kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte übertragen.

VI. Schadenersatz

Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verzug und Unmöglichkeit sowie außerhalb wesentlicher Vertragspflichten für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen auf die Höhe des ertragstypischen,
vorhersehbaren Schadens begrenzt.

VII. Haftung

An Burning Tiger Productions übergebene Gegenstände und Materialien werden von Burning Tiger Productions grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden
gekommene Verlangen.

VIII. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen

Das Rohmaterial (Footage) und alle Projektdateien einschließlich zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Burning Tiger Productions. Falls eine Herausgabe dieser Daten, insbesondere von offenen Projektdaten, vom Kunden gewünscht
ist, muss ein dem Projekt angemessenes Buyout vereinbart werden. Die Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt der Kunde. Alle von Burning Tiger Productions für die Produktion erstellten Rohdaten (Footage) sowie Rohdateien und Projektdateien
werden (laut Angebot, auf Wunsch des Kunden) von Burning Tiger Productions mit angemessenem technischem Aufwand und ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme,
aufbewahrt. Eine Haftung für Datenverlust ist bei der Archivierung generell ausdrücklich ausgeschlossen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet.

IX. Nutzungsrechte und Freihaltung

  1. Der Kunde sichert Burning Tiger Productions zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt und räumt Burning Tiger Productions die zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit
    Vertragsschluss ein.
  2. Der Kunde sichert Burning Tiger Productions zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte angelieferter Bild-, Ton-und Videomaterialien verfügt und räumt Burning Tiger Productions die zur Weiterverarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte mit
    Vertragsschluss ein.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, Burning Tiger Productions von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und Burning Tiger Productions entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu
    gehören auch die von Burning Tiger Productions aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung.
  4. Burning Tiger Productions steht es frei von jedem Film- /Video- /Animationsprojekt einen Director’s Cut anzufertigen und diesen auf allen Kanälen ohne zeitliche Beschränkungen zu veröffentlichen.

X. Urheberrecht, Vervielfältigung und Lizenzfreigabe

  1. Burning Tiger Productions besitzt das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen
  2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Kopien (auch auszugsweise) unserer Produkte selber oder durch Dritte erstellen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind, sofern von uns nicht schriftlich genehmigt,
    untersagt.
  3. Der Vertragspartner räumt Burning Tiger Productions das Recht ein, auf die Vertragserzeugnisse in geeigneter Weise auf seine Firma hinzuweisen, bspw. in einem „Showreel“, einem Zusammenschnitt der Erzeugnisse zur Veröffentlichung auf der Firmenhomepage.
  4. Für alle gelieferten Audio- und Videoarbeiten gilt, soweit nicht anders vereinbart, Standard-Lizenzfreigabe für die weltweite Internetnutzung inkl. sozialen Netzwerken und Videoplattformen wie Facebook, YouTube oder Vimeo für eine Dauer von einem
    Jahr. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen und im Angebot vermerkt werden.

XI. Gewährleistungsanspruch

  1. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware und unter gleichzeitiger Übersendung derselben zu Prüfzwecken zu erheben.
  2. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründenkeinen Gewährleistungsanspruch.
  3. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach unserer Wahl auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber
    ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Script oder Programmier-Code oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. Bei Fehlschlägen
    der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Burning Tiger Productions hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
  4. Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst Originaldateien verändert hat, die von Burning Tiger Productions zur Verfügung gestellt oder geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt
    auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.

XII. Zusatzleistungen

  1. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Autorenkorrekturen oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstandene zusätzliche
    Arbeitsaufwände (soweit nicht im KVA erwähnt) dem Auftraggeber berechnet.

XIII. Personenbezogene Daten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei Burning Tiger Productions zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§ 33 Abs.2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz).

XIV. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung
eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

XV. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von Burning Tiger Productions. Der Gerichtsstand ist Bonn, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon
kann Burning Tiger Productions auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.